Zielführende Methode
Beseitigung mit der multi-step-Spülung
Immer erst reinigen, dann erst desinfizieren!
Was ist wirklich zielführend gegen Legionellen & Pseudomonaden ?
Die fatalste Annahme: „Legionellendesinfektion“ oder „Pseudomonadendesinfektion“ sei zielführend.
Auch wird hin und wieder noch von einer „thermischen Desinfektion“ gesprochen. Insbesondere und fatalerweise auch in vereinsinternen Arbeitsblättern z.B. DVGW W551 oder W557.
Sicher NICHT!
Zur effektiven Beseitigung von Kontaminationen und Ablagerungen in Rohrleitungssystemen hat sich die von uns über Jahrzehnte entwickelte multi-step-Spülung international bewährt.
Fazit:
Reinigung VOR Desinfektion!
Bei der von CARELA entwickelten multi-step-Spülung handelt es sich um ein mehrstufiges chemisches Verfahren zur Anlagenreinigung und Anlagendesinfektion (STEP1-3), idealerweise mit nachgeschalteter zeitlich begrenzter Trinkwasserdesinfektion (STEP4).
Bei Prozesswasser oder Kühlwasser erfolgt STEP4 als qualifizierte Wasserkonditionierung.
Die Wirkweise wird durch Praxiserfolge bestätigt und durch wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt. Mit diesem Verfahren entfernen wir nicht nur die Schadkeime, sondern auch den Biofilm, in dem sie wachsen.
Abtöten von Legionellen & Pseudomonaden mithilfe von Chlordioxid
Chlordioxid (ClO2) tötet zwar effizient Mikroorganismen durch eine irreversible oxidative Zerstörung der Transmembranproteine (Transportproteine) der lebenden Zellen.
Dies kann jedoch nur funktionieren, wenn die Zellwände auch erreichbar für das Biozid (ClO2) sind.
Also muss zuvor immer erst der bestehende Biofilm im wasserführenden System vollständig entfernt werden. Und dies geschieht durch eine qualifizierte chemische Reinigung.
Aufgrund seines hohen Redoxpotentials hat Chlordioxid im Vergleich zu anderen Bioziden eine weitaus stärkere Desinfektionswirkung gegen alle Arten von Schaderregern oder Verunreinigungen, wie Viren, Bakterien, Pilze und Algen.
Das Oxidationspotential von Chlordioxid (ClO2)ist höher als beispielsweise von Chlor oder Hypochlorit. Deshalb muss auch deutlich weniger Desinfektionsprodukt eingesetzt werden. Dies wiederum entspricht dem Minimierungsgebot gem. EU-Trinkwasserrichtlinie.
Freie, planktonische, Legionellen oder Pseudomonaden können durch Chlordioxid sicher abgetötet werden.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied von Chlordioxid gegenüber Chlor bzw. Hypochlorit (Salz der hypochlorigen Säure HClO) ist die vorbeugende Wirkung erneut Biofilm aufzubauen und das bei geringen Dosen – das Biotop von Legionellen und Pseudomonaden ist vor allem der Biofilm – und dieser muss wirksam entfernt und weiterhin vermieden werden.
So wird beispielsweise bei einer Konzentration von 1 ppm innerhalb von 18 h ein Legionellenabbau im wasserführenden System von nahezu 100 % erreicht. Eine beabsichtigte Vermeidung neuen Biofilms kann aber auch bei einer Konzentration von 1,5 ppm nicht nachhaltig sichergestellt werden.
Des Weiteren ist das Desinfektionsvermögen von Chlordioxid vom pH-Wert nahezu unabhängig. Die Vorteile einer Wasserbehandlung mit Chlordioxid (ClO2):
• Chlordioxid bildet keine Chloramine, was besonders wichtig bei erhöhtem Ammoniumgehalt im Trinkwasser ist.
• Chlordioxid kann bei einem pH-Wert von 6,5 bis 9 mit gleich hoher Desinfektionswirkung eingesetzt werden.
• Hohe Desinfektionsleistung mit Depotwirkung.
• Vermeidet den Aufbau von Biofilm.
• Resistenzen von Keimen gegenüber Chlordioxid sind nicht bekannt.
• Chlordioxid ist weitgehend geruchs- und geschmacksneutral (bei 0,5 bis 3 ppm).
Die Wirkweise wird durch Praxiserfolge bestätigt und durch wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt. Mit diesem Verfahren – multi-step-Spülung- also erst Reinigung, dann Desinfektion, entfernen wir nicht nur die Schadkeime, sondern auch den Biofilm, in dem sie wachsen.
„Thermische Desinfektion“ ?
Das vereinsinterne Arbeitsblatt DVGW W 551 weist auf die Möglichkeit zur technischen Dekontamination von Trinkwasserverteilungsanlagen hin und führt dabei eine „thermische Desinfektion“ an, bei welcher an allen Entnahmestellen mit einer Temperatur von 70 °C über 3 min gespült werden muss.
Jede praktische Erfahrung lehrt aber, dass dieses Temperaturniveau nur schwer in allen Teilen der Trinkwasserversorgung zu erreichen ist und sich der gewünschte dauerhafte hygienische Erfolg nicht einstellt.
Ein Biofilm wird durch eine „thermische Desinfektion“ nicht geschädigt.
Schon der Begriff „thermische Desinfektion“ ist falsch.
Denn der hierbei aufrechtzuerhaltende Temperaturbereich entspricht eher dem Verfahren bei einer Pasteurisierung, niemals jedoch einem Temperaturbereich bei welcher von einer Desinfektionswirkung zu rechnen wäre!
Korrekter wäre also „thermischer Behandlungsversuch“ – dies würde von Beginn an aber der wirtschaftlichen Fehlinvestition eine Blöße geben.
DVGW W 551 sieht aber dann auch verfahrenstechnische Maßnahmen wie chemische Desinfektion, UV-Bestrahlung etc., sowie bautechnische Maßnahmen zur Sanierung vor.
„Erfahrungsgemäß ist häufig eine Kombination verschiedener Sanierungsverfahren notwendig, um einen langfristigen Erfolg sicherzustellen“, so das Robert Koch Institut (RKI).
Projekt Beispiel: Burj Khalifa
Insbesondere im Hotelgewerbe und Wohnbau ist hygienisch einwandfreies Wasser essentiell.
Auch im Burj Khalifa war CARELA erfolgreich!
Der Burj ist ein Wolkenkratzer in Dubai, seit April 2008 ist er das höchste Bauwerk der Welt, besitzt weltweit die meisten Stockwerke und auch das höchstgelegene nutzbare Stockwerk.
In den unteren 38 der allgemein nutzbaren 163 Etagen befindet sich das Hotel. In den darüberliegenden Etagen liegen 43 Büros und einige Suiten.
829.8 m beträgt die Höhe bis zu Spitze. Das höchstgelegene mit Lift erreichbare Geschoss liegt auf 638 m. Im Januar 2011 wurde im 123. Stock das zum Armani-Hotel gehörende Restaurant @mosphere eröffnet, das nach der Zahl der darunterliegenden Stockwerke das höchstgelegene Restaurant der Welt ist.
Die höchste bewohnte Etage ist die 163. und liegt auf 584 Metern.
Die Aufgabe von CARELA:
Nach Positivbefunden Beratung zur Optimierung der Leitungsführungen und anschließender Hygienereinigung.
Zwischen der Feuerlöschleitungssystem und den unzähligen Wasserversorungssteigleitungen im gesamten Gebäude waren bis dahin unzulässige wasserführende direkte Verbindungen. Stagnation war durch diese Planungsfehler unumgänglich. Ebenso wurden alle Trinkwassertanks für Hygienereinigungen umgebaut.
Diesen CARELA Empfehlungen wurde entsprochen und technisch umgesetzt. Danach wurde das gesamte Leitungssystem und die Wassertanks gereinigt und desinfiziert (multi-step-Spülung).
Es ist nicht unser größter Erfolg. Es war nur unser höchster Einsatz.
Untersuchungspflicht auf Legionellen im Trinkwasser
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet zur regelmäßigen Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen in Warmwasserinstallationen ab einer gewissen Größe, wenn es zu Vernebelung (Aerosolbildung, z.B. beim Duschen) kommen kann.
Liegen Legionellenbefunde im Warmwasser vor, so ist im Rahmen der Risikoabschätzung bei Temeperaturauffälligkeiten auch das Kaltwassersystem zu untersuchen.
Wird bei einer Kontrolluntersuchung der „technische Maßnahmenwert“ von 100 Legionellen pro 100 ml überschritten, ist unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren und es sind Abhilfemaßnahmen zu veranlassen, konkret eine Ortsbesichtigung, eine Gefährdungsanalyse, eine Risikoabschätzung auf Grundlage der GFA (UBA-Empfehlung) und eine Überprüfung, ob die Trinkwasserinstallation den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Unter bestimmten Umständen ist eine vorübergehende Trinkwasserdesinfektion erforderlich und sinnvoll (multi-step-Spülung mit der careBox, STEP4). Diese kann eine Sanierung nicht ersetzen, aber begleitend zu einer Sanierung sinnvoll sein – sie dient der Risikobegrenzung.
Sie haben Positivbefunde?
Unsere Experten beraten zielführend im Falle von Positivbefunden zur weiteren Vorgehensweise.
Je früher Sie beginnen, desto schneller sind Sie Ihr Problem los.
Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin!
Tel:
+49 7623 7224 0
E-Mail:
info@legionellenfeuerwehr.de
SCC**:2011 unrestricted certificate
ISO 45001:2018
ISO 9001:2015
Erweiterte Sachkunde gem. §11 ChemverbV